Vermieter sollen Zuschuss erhalten, wenn sie Mieterstrom anbieten

Solarzellen auf ein Mietshaus bauen und den Strom den Mietern verkaufen – unter dem Stichwort „Mieterstrom“ sorgt dieser Ansatz seit längerem für Gesprächsstoff. Bislang bleibt das Potential dieses Modells kaum genutzt. Um das zu ändern, will die Bundesregierung Vermietern künftig einen Zuschlag zur Ökostromförderung zahlen. Gute Idee – aber ob allein damit das Ziel erreicht werden kann?

Solarzellen auf ein Mietshaus bauen und den Strom den Mietern verkaufen – unter dem Stichwort „Mieterstrom“ sorgt dieser Ansatz seit längerem für Gesprächsstoff. Bislang bleibt das Potential dieses Modells kaum genutzt. Um das zu ändern, will die Bundesregierung Vermietern künftig einen Zuschlag zur Ökostromförderung zahlen. Gute Idee – aber ob allein damit das Ziel erreicht werden kann?

Düsseldorf. Wenn Vermieter eine zusätzliche Solaranlage auf ihrem Mietshaus installieren und den Mietern den Strom verkaufen, sollen sie künftig einen Aufschlag von bis zu 3,8 Cent auf die normale Förderung von Ökostrom bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt verabschiedet. Mieterstrom soll damit ein häufiger genutztes Modell werden – die zusätzliche Förderung soll es für die Vermieter attraktiver machen, Strom für ihre Mieter zu produzieren. Eine Studie hatte im Januar <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht studie-zu-mieterstrom-hohes-potential-aber-nur-mit-foerderung-3408 _blank external-link-new-window internal link in current>wie berichtet eine direkte Förderung gegenüber einer Absenkung der Ökostromumlage für Mieterstromprojekte als die bessere Lösung ermittelt.

Ob diese Förderung allein den gewünschten Ausbau beim Mieterstrom bewirkt, ist allerdings fraglich. Die Mieter sind – und bleiben es auch nach diesen neuen Plänen – nicht verpflichtet, ihren Strom vom Vermieter zu beziehen. Sie können ihren Stromanbieter frei wählen und jederzeit unter der Beachtung der Kündigungsfrist zu einem anderen Anbieter gehen. „Dadurch bleibt es für Vermieter mit einem gewissen Risiko verbunden, Mieterstrom anzubieten“, meint Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland sieht die Pläne deswegen eher skeptisch: „Wir hätten uns einen größeren Wurf beim Thema Mieterstrom gewünscht.“

Kabinettsbeschluss zum Mieterstrom wenig ausgereift

Zwar muss beim Mieterstrom kein Geld für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes ausgegeben werden, was ihn potentiell günstiger macht als den Strom anderer Anbieter. Die EEG-Umlage müssen jedoch auch Mieter bezahlen, die ihren Strom vom Vermieter beziehen. Trotzdem rechnet die Regierung damit, dass mit der neuen Förderung bis zu 65.000 Haushalte für den Mieterstrom gewonnen werden könnten. Das wären dann allerdings auch 65.000 Zahler weniger für die Betriebskosten des öffentlichen Stromnetzes. Die Ausfälle werden mit bis zu 250 Millionen Euro beziffert – Geld, das dann auf alle Stromkunden im öffentlichen Netz umgelegt werden müsste. Das macht nach Regierungsangaben 24,50 Euro pro Haushalt und Jahr.

Der jetzt in Aussicht gestellte Zuschuss soll für maximal 500 Megawatt installierte Leistung im Jahr gezahlt werden. Allerdings nur solange, wie der Ausbau des Mieterstroms innerhalb des geplanten Rahmens bleibt. Das bedeutet für alle Vermieter, die in Solarzellen für ihre Mietshäuser investieren wollen: Sie können nur schwer vorhersagen, ob sich das wirklich langfristig rentiert, weil die Möglichkeit besteht, dass der Zuschuss von 3,8 Cent dann eines Tages doch nicht fließt.

Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya, merkt deswegen an: „Wir sprechen uns weiterhin für eine Stromkostenverordnung aus, die es ermöglicht, Stromkosten auf die Mieter umzulegen – so wie es bei anderen Betriebskosten auch geschieht.“ Damit würden die Mieter verlässlich an den Strom vom Vermieter gebunden und der enorme <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht studie-zu-mieterstrom-hohes-potential-aber-nur-mit-foerderung-3408 _blank external-link-new-window internal link in current>bürokratische Aufwand im Hintergrund reduziert. Amaya ist überzeugt: „Unter diesen Bedingungen könnte eine zuverlässige Förderung den Mieterstrom für die Vermieter zu einem attraktiven Modell werden lassen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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