Einfach ein bisschen Solarstrom selbst erzeugen, um die Stromrechnung zu entlasten: Sogenannte steckerfertige Solaranlagen machen es möglich. Die oft auch als Balkonkraftwerk bezeichneten Anlagen erleben seit der kriegsbedingten Energiekrise einen enormen Boom, ganz besonders in NRW. Sie erfordern aber die Erlaubnis vom Vermieter, eine Mietvertragsergänzung ist ratsam.
Düsseldorf. Die Anzahl der Steckersolaranlagen an deutschen Balkonen wächst rasant. Im ersten Quartal dieses Jahres sind 50.000 neue Anlagen hinzugekommen. Damit sind inzwischen im Ganzen mehr als 400.000 der sogenannten Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb. Das berichtete die Deutsche Presseagentur (dpa) jetzt unter Berufung auf eine aktuelle Auswertung der Zahlen des Marktstammdatenregisters, in welchem die Anlagen zentral erfasst werden.
Zum Vergleich: Noch vor 9 Monaten waren in Deutschland erst etwa 230.000 Steckersolargeräte gemeldet. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 74 Prozent in lediglich einem Dreivierteljahr. Dabei sind die Zahlen vermutlich noch etwas zu tief gestapelt, denn nicht jede Anlage wird auch gleich nach der Montage an das Marktstammdatenregister gemeldet. Der Boom der Balkonkraftwerke zeigt dabei regionale Unterschiede. Die meisten Anlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen, wo weit mehr als 80.000 Stück installiert sind.
NRW Spitzenreiter bei Balkonkraftwerken
Auf dem zweiten Platz folgt Bayern mit mehr als 60.000 vor Niedersachsen mit mehr als 50.000 Steckersolaranlagen. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie im Saarland gibt es die wenigsten Geräte. Insofern folgt die regionale Entwicklung ungefähr der Bevölkerungsverteilung: Die einwohnerstärksten Länder haben auch die meisten Balkonkraftwerke. Das ist naheliegend, schließlich bieten diese teilweise sogar in Supermärkten erhältlichen kleinen Anlagen jedermann eine günstige Möglichkeit, Solarstrom zu erzeugen.
Angesichts der Energiekrise in Folge des Kriegs gegen die Ukraine war das für die breite Masse der Bevölkerung attraktiv geworden, was den Boom erklärt. Der Staat hilft der Entwicklung unterdessen nur teilweise auf die Sprünge. Zwar hat die Bundesnetzagentur die Anmeldung der Anlagen im Marktstammdatenregister zum 1. April vereinfacht. Das sogenannte Solarpaket des Bundes ist aber nach wie vor nicht verabschiedet. Es hängt im parlamentarischen Beratungsverfahren fest, weil sich die Ampel-Parteien unter anderem nicht über eine Förderung deutscher Hersteller einigen können.
Vermieter: Balkonkraftwerk vertraglich absichern
Geplant ist, dass das Solarpaket die Installation von Steckersolargeräten zu privilegierten baulichen Veränderungen erklärt. Damit hätten Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft und Mieter gegenüber dem Vermieter einen Rechtsanspruch darauf, die Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks zu bekommen. Bis auf weiteres gibt es diesen Anspruch also nicht. Wohnungseigentümer benötigen mithin einen Beschluss der Eigentümerversammlung, um sich ein Steckersolargerät anschaffen zu können, Mieter die Zustimmung des Vermieters.
Wobei vermietende Wohnungseigentümer dann ihrerseits dem Mieter erst eine Zustimmung erteilen können, wenn die Eigentümerversammlung sich einverstanden erklärt hat. Wer seinen Mietern ein Balkonkraftwerk erlaubt, sollte sich dabei rechtlich absichern. Vermieter sollten dazu eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, die unter anderem eventuelle Haftungs- und Versicherungsfragen regelt. Ein entsprechender Vordruck ist bei der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH zu bekommen. Es gibt ihn sowohl online als PDF-Dokument als auch in gedruckter Form per Post zu bestellen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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