Bund macht Tempo: Smart-Meter sollen schneller Einzug halten

Smart-Meter sollen schneller Einzug halten

Seit 2020 läuft der Umstieg auf intelligente Stromzähler in Deutschland, kommt aber eher schleppend voran. Dabei wird den sogenannten Smart-Metern im Lauf der Energiewende eine wichtige Rolle für die Funktionsfähigkeit der Stromnetze zukommen. Der Bund hat daher jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Umstieg auf Smart-Meter beschleunigen soll.

Elektriker baut Smart-Meter ein: Das soll in Zukunft immer häufiger passieren.

Seit 2020 läuft der Umstieg auf intelligente Stromzähler in Deutschland, kommt aber eher schleppend voran. Dabei wird den sogenannten Smart-Metern im Lauf der Energiewende eine wichtige Rolle für die Funktionsfähigkeit der Stromnetze zukommen. Der Bund hat daher jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Umstieg auf Smart-Meter beschleunigen soll.

Berlin. Der Bund beschleunigt die Umrüstung der Stromzähler in Deutschland auf intelligente, digitale Zähler, die sogenannten Smart-Meter. Das dazu dienende „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ hat am Freitag (12. Mai 2023) die Zustimmung des Bundesrates bekommen. Es tritt bereits am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, so dass schon in Kürze damit zu rechnen ist. Die Beschleunigung der bereits seit 2020 laufenden Umstellung auf Smart-Meter soll mit verschiedenen Maßnahmen erreicht werden.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Entbürokratisierung des Verfahrens: So müssen die Geräte künftig nicht mehr vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Einbau freigegeben werden. Diese Sicherheitsmaßnahme sieht die Politik als nicht mehr notwendig an, weil die Hersteller inzwischen die strengen Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Im neuen Gesetz wird zudem genau festgelegt, wie die Daten gespeichert, anonymisiert und gelöscht werden müssen.

Smart-Meter: Entbürokratisierung soll Einbau beschleunigen

Bisher durften Smart-Meter außerdem nur eingebaut werden, wenn es mindestens von drei Herstellern durch das BSI zertifizierte Geräte auf dem Markt gab. Das galt für jede Entwicklungsstufe der Zähler wieder neu. Diese Regelung wird jetzt mit dem Beschleunigungsgesetz abgeschafft. Das Gesetz macht den Messstellenbetreibern außerdem klare Vorschriften, bis wann sie ihre Zähler austauschen müssen. Ab dem Jahr 2025 müssen sie alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr umrüsten.

Auch alle Haushalte, die eine PV-Anlage mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung betreiben, müssen ab diesem Termin mit Smart-Metern ausgerüstet werden. Der Einbau der Smart-Meter bei all diesen Verbrauchern muss laut dem neuen Gesetz bis 2030 – also innerhalb von 5 Jahren – abgeschlossen sein. Haushalte mit geringerem Stromverbrauch bekommen laut der Neuregelung ein Recht auf Installation eines intelligenten Stromzählers. Die Geräte sollen den Verbrauchern helfen, ihren Stromverbrauch besser zu steuern.

Erneuerbare Stromnetze erfordern Smart-Meter

Mit dem Umstieg der Stromproduktion auf erneuerbare Energien wird der Strom im Tagesverlauf in stark schwankenden Mengen zur Verfügung stehen. Durch die Smart-Meter soll es möglich werden, den Strom dank variabler Tarife vorzugsweise immer dann zu verbrauchen, wenn er gerade in großer Menge und daher zu niedrigeren Preisen im Netz verfügbar ist. Außerdem erhofft man sich durch die digitalen Zähler für die Bürger eine bessere Übersicht über ihren Verbrauch und damit eine Erleichterung beim Energiesparen. Die Versorger müssen ab 2025 variable Tarife anbieten.

Andererseits sollen die Smart-Meter eine Entlastung der Stromnetze ermöglichen. Sprich: Die Versorger sollen den Bürgern künftig gezielt große Verbraucher wie die heimische Wärmepumpe oder die E-Auto-Ladestation abschalten können, um einen Blackout – also einen unkontrollierten, großräumigen Stromausfall – zu vermeiden, wenn im Netz gerade nicht genug Strom für alle Verbraucher zur Verfügung steht. Strom wird nach der Energiewende eben nicht mehr nach Bedarf, sondern nach Produktionslage verfügbar sein.

Smart-Meter: Welche Kosten kommen auf Verbraucher zu?

Bei den Kosten sollen die Bürger zugleich nicht über Gebühr beansprucht werden: „Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber“, schreibt der Bundesrat in seiner Pressemitteilung zum neuen Gesetz. Dabei wird verschwiegen, dass die höheren Kosten der Netzbetreiber über die Netzentgelte auf alle Stromverbraucher umgelegt werden – Strom wird also einmal mehr teurer.

Teurer wird es außerdem für all jene Haushalte, die eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzen: Darunter fällt unter anderem die Wärmepumpe. Wer so ein Gerät betreibt – und das wird nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft die Mehrheit der Verbraucher sein (wir berichteten) – zahlt für das Smart-Meter einen Höchstpreis von 50 Euro im Jahr.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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