Coronavirus: Wichtige Informationen für Vermieter und Wohnungseigentümer

Müssen Mieter jetzt ihre Miete noch zahlen? Kann ich noch eine Wohnungsbesichtigung durchführen, einen Handwerker in die Wohnung schicken oder einen Umzug durchführen lassen? Was wird mit der Eigentümerversammlung? Die Corona-Krise mit umfangreichen Ausgangsbeschränkungen stellt Vermieter, aber auch Wohnungseigentümer vor viele schwierige Fragen. Wir geben Antworten.

Müssen Mieter jetzt ihre Miete noch zahlen? Kann ich noch eine Wohnungsbesichtigung durchführen, einen Handwerker in die Wohnung schicken oder einen Umzug durchführen lassen? Was wird mit der Eigentümerversammlung? Die Corona-Krise mit umfangreichen Ausgangsbeschränkungen stellt Vermieter, aber auch Wohnungseigentümer vor viele schwierige Fragen. Wir geben Antworten.

Düsseldorf. Nichts ist mehr Normalität in Deutschland. Die Corona-Pandemie hat die Bundesrepublik fest im Griff. Immer schwerwiegendere Einschnitte ins alltägliche Leben sind in den letzten Wochen verhängt worden. Für Vermieter und Wohnungseigentümer wirft diese Situation einen Berg schwieriger Fragen auf. Hinzu kommen wirtschaftliche Sorgen: Kann ich als Freiberufler das Hausgeld noch aufbringen? Kann mein Mieter die Miete noch zahlen?

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat eine umfangreiche Internetseite mit Fragen und Antworten für Vermieter und Wohnungseigentümer zusammengestellt, die vom Zentralverband Haus & Grund Deutschland erarbeitet worden sind. Die Website wird fortlaufend aktualisiert. Über diesen Link gelangen sie zu den Fragen & Antworten zur Corona-Pandemie. Weitere Beratung zum konkreten persönlichen Einzelfall bekommen Vermieter und Wohnungseigentümer als Mitglied bei Ihrem örtlichen Haus & Grund-Verein (telefonisch oder per E-Mail).

Müssen Mieter weiterhin ihre Miete zahlen?

Die wichtigsten Antworten nehmen wir an dieser Stelle schon einmal in Kurzfassung vorweg: Trotz der Krise ist ein Mieter verpflichtet, seine Miete fristgerecht zu zahlen. Allerdings verbietet es ein vergangene Woche verabschiedetes Bundesgesetz dem Vermieter, im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 dem Mieter wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Der Mieter darf die Miete bis zum 30. Juni 2022 nachzahlen. Dabei fallen dann jedoch auch Verzugszinsen an.

Außerdem wichtig: Der Mieter muss glaubhaft machen, dass der Zahlungsverzug durch die Corona-Krise entstanden ist. Dazu können etwa Einkommensnachweise oder eidesstattliche Erklärungen eingereicht werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert diese Regelung, weil sie die finanziellen Sorgen voll auf die Vermieter abwälzt. Der Landesverband fordert daher von der Politik einen Hilfsfonds einzurichten, der Mietern aus ihren Zahlungsschwierigkeiten hilft.

Können Neuvermietungen noch durchgeführt werden?

Für Wohnungsbesichtigungen gilt: Aufgrund des Kontaktverbots für mehr als zwei Personen sind diese praktisch nicht mehr möglich. Sie dürften in der Regel nicht so dringlich sein, dass sie unter die Ausnahmetatbestände der gesetzlichen Regelungen fallen. Sollte eine Besichtigung dennoch unumgänglich sein, kann der Vermieter sie nur noch mit Einzelpersonen durchführen. Das Gleiche gilt für eine Wohnungsübergabe.

Wohnungseigentümer können Ihre Eigentümerversammlung wegen des geltenden Kontaktverbots derzeit nicht durchführen. Eine digitale Durchführung – etwa per Videokonferenz – ist rechtlich bislang nicht vorgesehen. Die Versammlungen müssen daher zunächst verschoben werden. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt zwar einmal im Jahr eine Versammlung vor, jedoch ohne Frist. Sie kann also auch in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

Wie können die finanziellen Folgen abgefedert werden?

Zahlreiche weitere Probleme betreffen Mietverhältnisse mit Gewerbebetrieben sowie die Frage, inwiefern Handwerkerbesuche noch durchführbar sind. Dabei macht es natürlich einen großen Unterschied, ob die ausgefallene Heizung dringend repariert werden muss, oder ob „nur“ eine Modernisierungsmaßnahme zu Verschönerungszwecken geplant war. Umfangreiche Einschätzungen zu diesem Themenkreis finden sich ebenfalls auf der Website mit den Fragen & Antworten zur Corona-Pandemie.

Dort gibt es auch einen eigenen Abschnitt rund um die finanziellen Sorgen, die sich Eigentümer dieser Tage machen müssen. Hier informieren wir beispielsweise über Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung und ihre Voraussetzungen. Aber auch zum Umgang mit laufenden Darlehen gibt es hier Informationen und Einschätzungen. Hinzu kommt ein Kapitel über mögliche staatliche Hilfen. Hier gibt es auch einen Link zum Wohngeld-Rechner, der für die Mieter und selbstnutzende Eigentümer interessant ist – sie können damit ihre Ansprüche prüfen und einen Antrag stellen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Die hier aufgeführten Fragen und Antworten bieten erste Anhaltspunkte zu komplexen juristischen Fragen. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Wie Ihr Sachverhalt zu bewerten ist, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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