Drei Jahre Mieterstromgesetz: Drei verlorene Jahre für die Energiewende

Der Mieterstrom feierte am Samstag seinen dritten Geburtstag. Feierlaune kam allerdings nicht auf, denn im Grunde war der Mieterstrom eine Totgeburt. Die Konstruktion des Gesetzes hat dafür gesorgt, dass Mieterstrom bis heute eine sehr seltene Ausnahme geblieben ist. Um das damit brach liegende Strompotential endlich zu heben, fordert ein Verbändebündnis eine Reform.

Der Mieterstrom feierte am Samstag seinen dritten Geburtstag. Feierlaune kam allerdings nicht auf, denn im Grunde war der Mieterstrom eine Totgeburt. Die Konstruktion des Gesetzes hat dafür gesorgt, dass Mieterstrom bis heute eine sehr seltene Ausnahme geblieben ist. Um das damit brach liegende Strompotential endlich zu heben, fordert ein Verbändebündnis eine Reform.

Berlin/Düsseldorf. Am 25. Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten – vergangenen Samstag jährte sich dieser Tag zum dritten Mal. Die Bilanz dieser drei Jahre ist ernüchternd: Nur gut ein Prozent des möglichen Mieterstrompotentials wurde seither ausgeschöpft. Das Modell, Mieter mit günstigem Sonnenstrom vom Dach des eigenen Mietshauses zu versorgen, ist also ein Ladenhüter geblieben.

Die Gründe dafür hat der Gesetzgeber mit dem Mieterstromgesetz sehenden Auges geschaffen, was schon damals unter anderem auch von Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert worden war. So werden Vermieter, die Mieterstrom anbieten, de jure zum Energieversorger. Das bringt ihnen einen hohen bürokratischen Aufwand und ein erhebliches wirtschaftliches Risiko ein. Die Mieter sind nämlich – wie bei jedem anderen Stromversorger – nicht langfristig zu Abnahme verpflichtet.

In ihrem 2019 vorgelegten „Mieterstrombericht“ hatte auch die Bundesregierung selbst bereits festgestellt, dass die Entwicklung beim Mieterstrom „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibt. Mehr noch: Auch die Förderung des Mieterstroms hat sich als Rohrkrepierer herausgestellt. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat mittlerweile eingeräumt, dass der Mieterstromzuschlag inzwischen auf 0 Cent gesunken ist. Der Grund ist die Kopplung des Zuschlags an die fortlaufende Degression der Einspeisetarife für die Photovoltaik.

Mieterstrom floppt – Bundesregierung schaut bislang tatenlos zu

Angesichts dessen haben zum Jahrestag 11 Interessenverbände die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Mieterstromgesetz zu reformieren. Eigentlich wollte die Regierung das schon im Herbst letzten Jahres getan haben, passiert ist jedoch nichts. Dem Verbändebündnis gehören neben Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Mieterbund auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, das BHKW-Forum, der Bund der Energieverbraucher sowie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) an.

Dazu gesellen sich der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV). Eine ungewöhnlich breite Allianz, die schon durch ihre Zusammensetzung demonstriert, welche Bedeutung dem Thema zukommt.

Sieben-Punkte-Plan für Mieterstrom-Reform

Das Bündnis erneuerte in seiner Erklärung den Sieben-Punkte-Plan zur Reform des Mieterstromgesetzes, den man bereits im Vorjahr aufgestellt hatte. Darin wird dazu aufgerufen, die finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichzustellen, Die finanzielle Förderung müsse bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum auch wirklich ankommen.

Steuerliche Hemmnisse für Vermieter müssten abgebaut werden. Außerdem seien verkürzte Genehmigungsverfahren, die Einführung von „Lokalstrom“ und eine weiter gefasste Definition des Begriffs „räumlicher Zusammenhang“ nötig. Auch Contractingmodelle mit Drittanbietern sollten ermöglicht werden. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Vorschläge auch zeitnah aufgreift. Der Energiewende wäre damit einen deutlichen Schritt weiter geholfen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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