Mietwucher automatisch ab 20 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete?

Geht der Bund künftig härter gegen sogenannten Mietwucher vor? Der Bundesrat hat jetzt zumindest einen darauf gerichteten Vorschlag aus Bayern beschlossen. Dadurch soll Mietwucher leichter nachweisbar sein und an ein genaues Vielfaches der ortsüblichen Vergleichsmiete geknüpft werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt vor einer pauschalen Kriminalisierung von Vermietern.

Geht der Bund künftig härter gegen sogenannten Mietwucher vor? Der Bundesrat hat jetzt zumindest einen darauf gerichteten Vorschlag aus Bayern beschlossen. Dadurch soll Mietwucher leichter nachweisbar sein und an ein genaues Vielfaches der ortsüblichen Vergleichsmiete geknüpft werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt vor einer pauschalen Kriminalisierung von Vermietern.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (29. November 2019) einen Gesetzentwurf zum strengeren Vorgehen gegen Mietwucher beschlossen. Wer nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5) wegen Mietwuchers verurteilt wird, muss bislang mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Zukünftig sollen es nach Mehrheitswillen des Bundesrates 100.000 Euro sein. Neben der Verdoppelung der Strafe soll die Ahndung des Vergehens zudem erleichtert werden.

Bisher müssen Mieter beweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und ihre Zwangslage vom Vermieter ausgenutzt wurde. Künftig soll zur Begründung von Mietwucher dagegen die Tatsache ausreichen, dass eine Miete vereinbart wurde, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, während das Angebot an günstigerem Wohnraum klein ist.

Kriminalisierung von Vermietern per Automatismus

Mit der Gesetzesänderung soll dem Vorwurf begegnet werden, Mietwucher lasse sich bislang in der Praxis kaum nachweisen. „Diese Gesetzesänderung würde eine automatische Kriminalisierung von Vermietern einführen, ohne zu berücksichtigen, ob im Einzelfall tatsächlich eine Zwangslage zum Nachteil des Mieters ausgenutzt wurde“, kritisiert Erik Uwe Amaya den Beschluss. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen warnte entschieden vor einer solchen Verzerrung der Rechtsordnung.

„Selbst wenn ein Mieter für die Luxuswohnung mit Domblick in den Kölner Kranhäusern freiwillig 20 Prozent mehr Miete zahlen möchte, um den Zuschlag zu bekommen, könnte nach dieser Neuregelung der Vermieter dafür bestraft werden“, stellt Amaya fest. „Der Vorschlag kann also eher als zusätzliche Mietpreisbremse für besonders hochwertige Immobilien angesehen werden. Für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgt das wohl kaum.“

Der Beschluss des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung. Diese muss ihn zusammen mit einer eigenen Stellungnahme an den Bundestag weitergeben. Was aus dem Vorschlag wird, bleibt also einstweilen offen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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