Streit um CO-Pipeline: Grundeigentümer scheitern vor Gericht

Der Chemiekonzern Covestro möchte das Giftgas Kohlenmonoxid (CO), das in seinem Werk in Dormagen entsteht, über eine Pipeline nach Krefeld-Uerdingen schaffen, wo es zur Kunststoffherstellung verwendet werden kann. Die 67 km lange Pipeline ist bereits weitgehend fertig, verläuft vorwiegend auf der rechten Rheinseite. In Betrieb ist sie nicht, weil sich Anwohner seit 14 Jahren gerichtlich wehren.

Der Chemiekonzern Covestro möchte das Giftgas Kohlenmonoxid (CO), das in seinem Werk in Dormagen entsteht, über eine Pipeline nach Krefeld-Uerdingen schaffen, wo es zur Kunststoffherstellung verwendet werden kann. Die 67 km lange Pipeline ist bereits weitgehend fertig, verläuft vorwiegend auf der rechten Rheinseite. In Betrieb ist sie nicht, weil sich Anwohner seit 14 Jahren gerichtlich wehren.

Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage mehrerer Anwohner gegen die umstrittene CO-Pipeline abgewiesen (Urteil vom 31. August 2020, Az.: 20 A 1932/11). Die vier Grundeigentümer aus Monheim und Leichlingen hatten sich mit Ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Giftgasleitung gewandt. An diesem konnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) jedoch keinen erheblichen Verfahrensfehler erkennen.

Die Klagen seien deswegen unbegründet. Alle 167 Beweisanträge der Kläger wurden vom Gericht abgelehnt. Der Plan sei gerechtfertigt, so das Gericht, weil er den Zwecken entspreche, die im sogenannten Rohrleitungsgesetz angeführt werden. Mit diesem Gesetz hatte die Landesregierung seinerzeit die Grundlage für die Errichtung der Giftgas-Pipeline geschaffen. Es führte zur Enteignung von Grundeigentümern, die ihr Land für die Pipeline und die damit verbundenen Profitinteressen der Firma Covestro hergeben mussten.

Profitinteresse von Chemiekonzern wiegt schwerer als Rechte privater Eigentümer

Die Eigentümer waren dagegen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen – ohne Erfolg. So befand das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt auch, es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel am Rohrleitungsgesetz und man sehe keine Gründe, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe rechtfertigen könnten. Sämtliche Zweifel an der Sicherheit und Trassenplanung wischte das Gericht beiseite: Die Anlage entspreche dem Stand der Technik.

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger allerdings noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen. Es ist davon auszugehen, dass es dazu auch kommen wird. Der Bürgermeister der Stadt Monheim, Daniel Zimmermann (Peto), hat in der Rheinischen Post bereits angekündigt, die Kläger bei diesem Schritt zu unterstützen. Auch der Bürgermeister von Langenfeld, Frank Schneider (CDU), hat finanzielle Unterstützung angekündigt.

Zukunft der CO-Pipeline trotz Richterspruch weiterhin offen

Selbst wenn der Rechtsweg am Ende ausgeschöpft ist, könnte die Inbetriebnahme der Pipeline noch gestoppt werden: Die Landesregierung könnte das Rohrleitungsgesetz zurücknehmen. Die Grünen haben diese politische Forderung bereits mehrfach erhoben. In einer Pressemitteilung von Montag (31. August 2020) erneuerten sie die Forderung: „Auch nach unserer Ansicht sind die Sicherheitsbedenken der Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt und müssen ernst genommen werden.“ Zwar ist von einer Kehrtwende der Landesregierung nicht auszugehen. Die Giftgasleitung kann allerdings auch nach beendetem Rechtsstreit nicht umgehend in Betrieb gehen.

Zuvor muss die Leitung noch in einen Zustand versetzt werden, der alle technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet konkret, dass eine weitere Geogrid-Matte über der Pipeline ins Erdreich gelegt werden muss. Sie soll die Röhre vor Beschädigungen schützen. Das kann Jahre dauern, wie ein Sprecher von Covestro zur Rheinischen Post sagte. Bis dahin könnten sich die Mehrheitsverhältnisse in der Landespolitik geändert haben. Allerdings: Von 2010 bis 2017 waren die Grünen an der Landesregierung beteiligt und haben das Rohrleitungsgesetz nicht aufgehoben.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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